Brandschutz im Betrieb

29.07.2010

In vielen Handwerksbetrieben lagern Holz, Lacke, Papier, Kraftstoffe, Öle oder Fette, die einem möglichen Feuer reichlich Nahrung bieten. Deshalb dürfen sich in den vorgeschriebenen Brandschutzwänden zwischen Produktion, Lager und Bürobereich keine auch noch so kleinen Öffnungen befinden – etwa durch nachträglich verlegte Kabel oder Rohre. „Die Löcher müssen stets mit einem speziellen Mörtel verschlossen werden, damit sich ein Brand nicht ausbreiten kann", erklärt Hans-Peter Zacharias, TÜV Rheinland-Experte für Gebäudesicherheit. Außerdem sind automatisch zufallende Feuerschutztüren aus Metall an gewerblichen Örtlichkeiten Pflicht.

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Regelmäßige Elektroprüfung

„Viele Betriebsinhaber vergessen häufig die regelmäßige, vom Verband der Sachversicherer vorgeschriebene Elektroprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen", sagt Experte Zacharias. „Im Ernstfall hat das fatale Folgen, denn ohne Elektroprüfung erlischt der Versicherungsschutz.“ Je nach Versicherungsgesellschaft ist diese Prüfung der elektrischen Anlage auf Fehler in der Isolation und funktionsfähige Sicherungsschalter, die einen Kurzschluss verhindern, jährlich oder alle zwei Jahre fällig.
Sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wie Kuppeln im Dach oder Fenster in den obersten Etagen von Treppenhäusern installiert, müssen sie einmal pro Jahr gewartet werden. Alle sechs Jahre ist eine Prüfung dieser automatischen oder von Hand zu öffnenden Luken vorgeschrieben.

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Rauchmelder und Feuerlöscher

BrandschutzDarüber hinaus sollten funktionsfähige Rauchmelder und Feuerlöscher vorhanden sein. Pulverlöscher ersticken beispielsweise Feuer, das vor allem in Papier Nahrung findet. Für Räume, in denen Computerserver stehen, bieten sich hingegen CO2-Löscher an. Sie zerstören nicht gleich die Festplatten. Auskünfte über geeignete Handfeuerlöscher erteilen Fachfirmen und die eigene gewerbliche Feuerversicherung.  Zur Brandprävention gehört außerdem eine Blitzschutzanlage mit wirksamem Überspannungsschutz. Nur so ist gewährleistet, dass empfindliche Elektrogeräte und Computer keinen Schaden nehmen, wenn der Blitz einschlägt.

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www.tuv.com

Foto: Bilderbox

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